Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Oliver Rohr Hausverwaltung GmbH

Drucken

Vorwort
Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Informationen zur Erklärung zum Datenschutz (Privacy Policy) und die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

§1
Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt, der bei Weitergabe an andere, persönlich für unsere Provision haftet, auch wenn er Bevollmächtigter ist.

§2
Der Nachweis des angebotenen Objektes durch uns gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt schriftlich nachweist, daß ihm das Objekt bereits von anderer Seite schriftlich angeboten wurde und dieses auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.

§3
Die in unserem Angebot enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

§4
Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich, Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf sind vorbehalten.

§5
Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z.B. Kauf, Miete oder Pacht) zustande, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen.

§6
Unsere Firma darf auch für die Gegenseite tätig sein.

§7
Der Erwerb eines Grundstücks im Wege des Erbbaurechts oder der Erbpacht usw. steht einem Kauf gleich.

§8
Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, wird unser Provisionsanspruch hiervon nicht berührt.

§9
Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet und innerhalb von fünf Jahren danach gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.

§10
Auch bei telefonisch (mündlich) bekanntgegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.

§11
Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

§12
Bei Abschluß eines Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.

§13
Wir berechnen die ortsübliche Provision, wenn sich aus dem vorstehenden Angebot nichts anderes ergibt.

§14
Bei Erwerb eines von uns angebotenen Grundstücks/Objektes im Wege der Zwangsversteigerung entsteht die ortsübliche Provision.

§15
Sofern der Empfänger des vorliegenden Angebotes mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen und zu jedem Vertragsabschluß hinzuzuziehen.

§16
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§17
Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit unseren Bedingungen einverstanden.

§18
Unsere Firma und Ihre Gesellschafter haften in keiner Weise für die Finanzierung der von uns nachgewiesenen Objekte.

§19
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Beteiligten Berlin.